30.10.2026
Die Bundesregierung will den Kreis der Staaten erweitern, mit denen Deutschland länderbezogene Berichte multinationaler Unternehmen (Country-by-Country Reports, CbCR) automatisch austauscht. Dazu soll die Neunte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung erlassen werden.
Zum Hintergrund führt das Bundesfinanzministerium (BMF) aus, dass Benin, Burkina Faso, Dominica, die Dominikanische Republik und Grönland inzwischen der multilateralen Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte (MCAA CbCR) beigetreten sind. Nachdem die hierfür erforderlichen Voraussetzungen geprüft worden seien, sollen die Staaten nun in die deutsche CbCR-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden.
Damit wäre ein automatischer Austausch der Berichte mit diesen Ländern bereits zum nächsten regulären Austauschstichtag am 31.03.2027 möglich. Die länderbezogenen Berichte dienen den Finanzbehörden dazu, grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen und steuerliche Risiken international tätiger Unternehmensgruppen besser zu erkennen.
Rechtliche Grundlage ist das Zustimmungsgesetz zur multilateralen Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte. Es ermächtigt das BMF, weitere beigetretene Staaten per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in den Anwendungsbereich des Datenaustauschs einzubeziehen.
Bundesfinanzministerium, PM vom 21.10.2026