Zurück

21.10.2026

Durcheinander beim Inkrafttreten der neuen Tabaksteuer

Im Bundesgesetzblatt wurde am 20. Oktober ein Gesetzestext des neuen Tabaksteuergesetzes veröffentlicht, nach dem das Gesetz »am Tag nach der Verkündung in Kraft« tritt – also am 21. Oktober. Eine Überraschung für alle, die mit einem Inkrafttreten zum Jahreswechsel gerechnet hatten.

Das führte zu großer Aufregung und Sorge vor allem in der Tabakbranche: »Es sind gar keine neuen Steuerzeichen vorhanden – wir müssten also umgehend die Produktion einstellen, weil wir keine Zigaretten mehr an den Handel liefern dürfen«, zitiert der Focus heute Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR).

Und tatsächlich handelte es sich um einen Fehler, räumt das Bundesfinanzministerium ein, man habe bereits eine Berichtigung angestoßen. Die Fabriken dürfen laut BMF weiter liefern, bereits in den Geschäften befindlichen Zigaretten dürfen unabhängig von der Gesetzesänderung ohnehin noch verkauft werden.

Hintergrund: Der Bundestag hatte kürzlich der Reform der Tabaksteuer zugestimmt. Bis 2030 soll die Steuer schrittweise steigen. Eine 20er-Packung Zigaretten könnte sich um rund vier Euro verteuern und dann 11,78 Euro kosten.