06.10.2026
Das Bundesfinanzministerium will die steuerliche Behandlung von Kryptowerten grundlegend reformieren. Nach einem Referentenentwurf sollen Gewinne aus bestimmten Kryptowerten im Privatvermögen künftig nicht mehr als sonstige Einkünfte, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen.
Zur Begründung verweist das Ministerium auf die wachsende Bedeutung von Kryptowerten und den um sie entstandenen Handels- und Investmentmärkten. Die bisherige Einordnung als "andere Wirtschaftsgüter" werde der Entwicklung des Kryptomarktes und seiner Etablierung am Kapitalmarkt zunehmend nicht mehr gerecht.
Der Entwurf für ein "Gesetz zur Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen" befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Anschließend soll das Bundeskabinett darüber beraten.
Bundesfinanzministerium, PM vom 30.09.2026