15.09.2026
Die bisherige Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) wird durch eine neue Außenprüfungsordnung (ApO) ersetzt. Das Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsvorschrift umfassend überarbeitet, neu gegliedert und an die seit Ende 2022 geltenden gesetzlichen Regelungen zur Außenprüfung angepasst.
Hintergrund sind Änderungen der Abgabenordnung durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie DAC 7 und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts. Ziel des Gesetzgebers war es insbesondere, Außenprüfungen zu beschleunigen. Die entsprechenden neuen und geänderten Vorschriften wurden nun in die ApO eingearbeitet.
Über die bloße Anpassung an die geänderte Rechtslage hinaus enthält die neue Außenprüfungsordnung weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. So sollen Prüfungen zügiger durchgeführt und die Zusammenarbeit zwischen den Außenprüfungsstellen der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern verbessert werden.
Die neue Außenprüfungsordnung laut Bundesfinanzministerium wurde am 09.09.2026 im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BStBl. I 2026, S. 1061). Sie ersetzt die seit dem Jahr 2000 geltende Betriebsprüfungsordnung.
Bundesfinanzministerium, PM vom 10.09.2026