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11.09.2026

Gemeinnützige Vereine: Bayern fordert höhere Steuerfreibeträge

Bayern will gemeinnützige Vereine steuerlich entlasten und von Bürokratie befreien. Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich die Staatsregierung unter anderem für höhere Freibeträge, großzügigere Besteuerungsgrenzen und eine vereinfachte Steuererklärung für kleinere Vereine ein.

Konkret fordert der Freistaat, den Gewinnfreibetrag für wirtschaftliche Aktivitäten gemeinnütziger Vereine, etwa bei Vereinsfesten oder Jubiläen, von derzeit 5.000 auf 10.000 Euro anzuheben. Zudem will Bayern die sogenannte Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine anheben. Bislang fallen Körperschaft- und Gewerbesteuer an, wenn ein Verein mit wirtschaftlichen Aktivitäten, etwa durch Feste oder Veranstaltungen, mehr als 50.000 Euro Einnahmen erzielt und dabei einen Gewinn von über 5.000 Euro erwirtschaftet. Künftig soll diese Schwelle erst bei Einnahmen von über 100.000 Euro liegen.

Nach den Plänen Bayerns sollen auch weitere steuerliche Schwellenwerte verdoppelt werden. So fordert das Bundesland, die Grenzen für den pauschalen Vorsteuerabzug sowie für die Einordnung sportlicher Veranstaltungen als Zweckbetrieb ebenfalls auf 100.000 Euro angehoben.

Daneben dringt die Staatsregierung auf einen deutlichen Bürokratieabbau. Kleinere gemeinnützige Vereine sollen künftig eine "Einfachsteuererklärung" abgeben können. Außerdem sollen Satzungsänderungen, die bereits an das Vereinsregister gemeldet wurden, automatisch an die Finanzämter übermittelt werden – ohne dass Vereine nochmals selbst aktiv werden müssen. Bayern fordert darüber hinaus weiterhin die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung.

Finanzminister Albert Füracker begründete die Initiative mit der großen gesellschaftlichen Bedeutung des Ehrenamts. Vereine sollten sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können, statt ehrenamtliche Kräfte mit steuerlichen Pflichten und Verwaltungsaufwand zu belasten. Die zusätzlichen finanziellen Spielräume könnten etwa der Jugendarbeit, dem Katastrophenschutz oder der Heimatpflege zugutekommen.

Finanzministerium Bayern, PM vom 08.09.2026