14.07.2026
Die EU-Kommission will mit der neuen Kapitalgesellschaft "EU Inc." grenzüberschreitende Unternehmensgründungen vereinfachen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt zwar das Ziel, Start-ups und Investitionen zu fördern, sieht im Verordnungsentwurf jedoch erhebliche Risiken.
Positiv bewertet der Verband das so genannte Once-only-Prinzip, wonach Unternehmensdaten nur einmal erfasst und anschließend an weitere Behörden weitergegeben werden. Die vorgesehene Registrierung innerhalb von 48 Stunden könne jedoch zulasten von Kontrolle und Rechtssicherheit gehen. Der DStV fordert deshalb flexiblere Fristen.
Kritik übt der Verband zudem an den geplanten Regelungen zur Geldwäscheprävention. Da Gesellschaftsanteile vollständig digital und ohne notarielle Mitwirkung übertragen werden könnten, bestehe die Gefahr von Missbrauch und verschleierten Eigentümerstrukturen. Auch fehlende Anforderungen an Kapitalausstattung und wirtschaftliche Substanz der EU Inc. könnten ihre Nutzung als Briefkastengesellschaft erleichtern.
Bedenken äußert der DStV ferner beim geplanten vereinfachten Insolvenzverfahren für Start-ups. Der mögliche Verzicht auf einen Insolvenzverwalter werfe Fragen zum Gläubigerschutz und zur Verfahrenssicherheit auf.
Insgesamt fordert der Verband verlässliche Kontrollmechanismen, wirksamen Missbrauchsschutz und mehr Rechtssicherheit. Nur unter diesen Voraussetzungen könne die neue europäische Gesellschaftsform Akzeptanz bei Unternehmen, Beratern und Behörden finden.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 13.07.2026