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18.06.2026

DAC7 fehlerhaft umgesetzt: Polen muss sich verantworten

Die Europäische Kommission sieht die EU-Richtlinie 2021/514 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC7) fehlerhaft in polnisches Recht umgesetzt. Deswegen hat sie beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land einzuleiten.

In der Richtlinie wird der verpflichtende automatische Austausch der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen geregelt. Gemäß der DAC7 kann ein Drittland eine "wirksame qualifizierende Vereinbarung zwischen zuständigen Behörden" mit EU-Mitgliedstaaten abschließen, in der die Gleichwertigkeit der Meldestandards des Drittlands und der EU-Standards (nach DAC7) bestätigt wird. Hat ein Drittland eine solche Vereinbarung mit allen relevanten EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen, kann ein Plattformbetreiber aus diesem Land von sämtlichen Registrierungs- und Meldepflichten in der EU befreit werden. In diesem Fall gilt es als "Qualifiziertes Drittland".

Polen dagegen befreie Plattformbetreiber von Registrierungs- und Meldepflichten, deren Tätigkeiten unter eine nur mit Polen unterzeichnete Vereinbarung fallen, kritisiert die Kommission. Der Mitgliedstaat habe daher die DAC7 nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Er verhindere dadurch die Einbindung des EU-Systems in das globale System der OECD-Mustervorschriften für Meldungen durch Plattformbetreiber in Bezug auf Anbieter in der Sharing- und Gig-Ökonomie nach der Richtlinie.

Die Kommission übermittelt daher ein Aufforderungsschreiben an Polen, das nun zwei Monate Zeit hat, um zu antworten und auf die vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten.

Europäische Kommission, PM vom 04.06.2026