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19.05.2026

Fahrten zur Arbeit: Zahl der für die Steuererklärung relevanten Arbeitstage

Viele veranschlagen in ihrer Steuererklärung für ihre Fahrten zur Arbeit immer 220 Arbeitstage pro Jahr. Doch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) rät zur Vorsicht: Das Finanzamt schaue genau hin, ob das auch stimmt.

Das Jahr habe 365 Tage. Davon seien etwa 104 Tage ein Samstag und Sonntag. Hinzu kämen pro Bundesland zwischen neun und 13 Feiertage pro Jahr. Außerdem stünden jedem Angestellten mit einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Tage Urlaub zu. Meist gewähre der Arbeitgeber mehr Urlaub, teilweise bei bis zu 35 Tage im Jahr.

Abgezogen werden müssten außerdem Krankheitstage, Dienstreisen, Fehltage für eine Fortbildung oder ein Meeting außer Haus. Wer von zu Hause aus gearbeitet habe und dafür die Homeoffice-Pauschale nutzen wolle, müsse diese Tage natürlich auch von seinen Arbeitstagen im Büro abziehen, so die VLH. Maximal 120 Tage erkenne das Finanzamt für 2022 an, seit 2023 seien es bis zu 210 Tage.

Wichtig sei, genau so viele Arbeitstage anzugeben, wie man auch tatsächlich hatte. Die Finanzbeamten schauten genau hin: Hat jemand zum Beispiel viele Fortbildungskosten in seiner Steuererklärung eingetragen? Oder etliche Arztrechnungen? Passt das zu der Anzahl der Arbeitstage, die angegeben wurden? Wenn nicht, werde der Finanzbeamte stutzig. Dann könne das Finanzamt dazu auffordern, die Anzahl der Arbeitstage nachzuweisen, zum Beispiel durch ein Schreiben des Arbeitgebers. Im schlimmsten Fall – wenn jemand zum Beispiel in der Steuererklärung immer wieder zu viele Arbeitstage angegeben habe – drohe ein Strafverfahren.

Aber was passiert, wenn man weniger Arbeitstage angegeben hat, als man tatsächlich hatte? In diesem Fall bekomme man für seine Fahrten zur Arbeit weniger Steuern zurück als einem zustehen. Die Finanzbeamten würden einen jedenfalls nicht darauf aufmerksam machen.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 15.05.2026