28.04.2026
Ab Juli 2026 verspricht die Finanzverwaltung, die Steuererklärung 2025 mit nur einem Klick per Smartphone erledigen zu können. Möglich ist das durch eine neue App-Funktion von "MeinElster+". Bisher können mit der App vor allem Belege gesammelt werden.
Doch für den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) hat die Zeitersparnis einen Haken: Bei der automatisierten Abrechnung werde die individuelle Steuerersparnis weder geprüft noch ausgeschöpft.
"Die Steuerpflichtigen sollten den Vorschlag nicht ungeprüft akzeptieren", betont BVL-Geschäftsführer David Martens. Es sei zwar positiv, dass sich Bürger, die die neue App-Funktion nutzen, nicht mehr mühsam durch Formulare arbeiten müssen. Doch wer seine Jahresabrechnung ungeprüft abhakt, zahle unter Umständen zu viel Steuern.
Technisch stehe die Ein-Klick-Erklärung für registrierte Nutzer von elster.de schnell bereit: Die App werde mit dem persönlichen Elster-Konto verbunden, um die vorausgefüllte Steuererklärung inklusive einer ersten Steuerberechnung vom Finanzamt anzufordern.
Dabei sei zu beachten: In die vorausgefüllte Erklärung würden lediglich die elektronisch übermittelten Daten übernommen, die dem Finanzamt bereits vorliegen – zum Beispiel Lohn, Lohnsteuer, Rentenbezüge und Sozialversicherungsbeiträge. Die Richtigkeit müsse jeder selbst prüfen. Zudem fehlten individuelle Abzugsposten, die für die Jahressteuer maßgeblich sind.
Ein wesentlicher Punkt: Die Ein-Klick-Erklärung suggeriere leicht, alles sei perfekt. Die optimale Steuererstattung sei allerdings längst nicht automatisch ausgeschöpft, meint der BVL. "Auch eine steuerliche Beratung kann und darf die Finanzverwaltungs-App nicht bieten", ergänzt Martens.
Aus Sicht des BVL ist der Steuervorschlag derzeit nur für einfache Arbeitnehmerfälle geeignet. Wer zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung oder selbstständiger Tätigkeit erzielt, Kapitalerträge versteuern muss, Steuerabzüge für Kinder geltend machen will oder als Ehepaar eine Zusammenveranlagung beantragen will, könne das Angebot nicht nutzen.
Wichtig sei: App-Nutzer müssten unbedingt selbst aktiv werden, um ihre individuellen Ausgaben geltend zu machen – nur vermeiden sie laut BVL, zu viel Steuern zu zahlen. Gerade Laien übersähen jedoch häufig steuerlich relevante Ausgaben.
Häufig hätten Arbeitnehmer zu viel Lohnsteuer im Voraus gezahlt. Das Geld bekämen sie aber erst durch die Steuererklärung zurück, indem sie ihre Ausgaben geltend machen. Dazu gehörten zum Beispiel die Homeoffice-Pauschale, die Pendlerpauschale für Arbeitswege, Jobkosten für Dienstreisen, Arbeitsmittel und Weiterbildung – insbesondere, wenn sie den Arbeitnehmerfreibetrag von 1.230 Euro im Jahr übersteigen.
Hinzu kämen oft private Ausgaben, zum Beispiel für haushaltsnahe Dienste und Handwerker, Kosten für den Hausmeister aus der Nebenkostenabrechnung der Wohnung, Spenden sowie Krankheits- und Pflegekosten, Unterhalt und Pflegepauschbeträge für nahe Angehörige, die in der vorgefüllten Steuererklärung nicht automatisch erfasst werden.
Insbesondere wenn im betreffenden Jahr Besonderheiten in der Lohnabrechnung vorlagen, wie zum Beispiel Abfindungszahlungen, könnten Steuerermäßigungen greifen, die separat beantragt werden müssen. Auch das werde im Steuervorschlag voraussichtlich nicht automatisch berücksichtigt werden.
Dabei sollte niemand auf eine ihm zustehende Erstattung verzichten: Immerhin hätten zuletzt 12,9 von 14,9 Millionen Arbeitnehmern im Schnitt 1.172 Euro vom Finanzamt im Jahr 2021 zurückerhalten, zitiert der BVL das Statistische Bundesamt.
"Ein Klick reicht nicht für das optimale Ergebnis aus", resümiert Martens. Auch bei digitalen Erklärungen sollten Steuerpflichtige sorgfältig prüfen, ob alle Angaben vollständig und korrekt sind. Für das Jahr 2025 müssten die meisten ihre Steuererklärung bis Ende Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Wird ein steuerlicher Berater beauftragt, verlängert sich die Frist laut BVL bis Anfang März 2027.
Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., PM vom 22.04.2026