06.03.2026
Die ersten Steuerbescheide von Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abgegeben haben, werden frühestens Ende März/Anfang April versendet. Das teilt das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern (LfSt) mit.
Grund sei, dass die gesetzlichen Fristen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit ließen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zu übermitteln.
Zudem stünden den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres in der Regel nicht vor Mitte März zur Verfügung.
Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen hingen vom jeweiligen Einzelfall ab.
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies sei kostenlos und sicher über das elektronische Portal der Steuerverwaltung "Mein ELSTER" oder über Software aus dem Handel möglich. Für Bezieher von Renten und Pensionen biete die Steuerverwaltung das besonders leicht zu bedienende Programm "einfachELSTER" zur Erstellung der Einkommensteuererklärung unter www.einfach.elster.de an.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 05.03.2026