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22.12.2025

Jahresabschlüsse 2024: Frist zur Offenlegung verlängert

Eine Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 bis Mitte März 2026 wird nicht beanstandet. Das hat das Bundesjustizministerium bekannt gegeben, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) meldet.

Der Verband hatte zuvor von der Politik gefordert, die Offenlegung für die Jahresabschlüsse 2024 von kleineren und mittleren Kapitalgesellschaften (nach §§ 325 ff. Handelsgesetzbuch) zu verlängern beziehungsweise bei Verspätung kein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.

In einem Schreiben an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Ende November hatte BdSt-Präsident Reiner Holznagel auf die Problemlage aufmerksam gemacht. Die Frist für das Geschäftsjahr 2024 endet bereits am 31.12.2025. Eine verspätete Offenlegung von Jahresberichten sollte nicht sanktioniert werden, so der BdSt. Zudem verwies Holznagel auf den notwendigen Gleichlauf der Fristen für die Steuererklärungen.

Wie das Justizministerium weiter mitteilte, komme die leichte Verschiebung des Beginns der Einleitung der Ordnungsgeldverfahren letztmalig in Betracht. Eine generelle Verschiebung der Frist mit Gleichlauf zu den Steuererklärungsfristen müsste auf EU-Ebene beschlossen werden.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 19.12.2025