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20.11.2025

CbCR-Ausdehnungsverordnung: Änderungsentwurf veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Referentenentwurf für eine Achte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung veröffentlicht.

Bis zur Inkraftsetzung des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27.01.2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte am 26.10.2016 hätten 50 Staaten und Hoheitsgebiete die Mehrseitige Vereinbarung gezeichnet, meldet das BMF.

Bis zum 31.03.2026 werde der nächste automatische Informationsaustausch über länderbezogene Berichte auf Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung auch mit Staaten und Hoheitsgebieten erfolgen, die nach dem 26.10.2016 die Mehrseitige Vereinbarung unterzeichnet haben. Für diese Staaten und Hoheitsgebiete solle die Mehrseitige Vereinbarung in Kraft gesetzt werden, soweit dies nicht bereits durch die Verordnung zu Artikel 2 des Gesetzes vom 19.10.2016 (CbCR-Ausdehnungsverordnung) vom 11.06.2018 oder durch die Verordnungen zur Änderung der CbCR- Ausdehnungsverordnung vom 27.02.2019, vom 20.02.2020, vom 19.02.2021, vom 16.03.2022, vom 21.02.2023, vom 27.03.2024 und vom 11.03.2025 erfolgt ist.

Die Mehrseitige Vereinbarung solle in Kraft gesetzt werden für die Staaten und Gebiete Antigua und Barbuda, Kamerun, die Mongolei, Serbien, Trinidad und Tobago und Vietnam.

Bundesfinanzministerium, PM vom 19.11.2025