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19.11.2025

Steuererklärung 2021: Jetzt noch freiwillig einreichen

Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sollte das freiwillig tun. Denn das lohnt sich meist, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamts hätten 86 Prozent aller Steuererklärungen im Jahr 2021 zu einer Erstattung geführt. Im Durchschnitt habe das Finanzamt 1.172 Euro zurück überwiesen.

Eine freiwillige Steuererklärung sei bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Für das Steuerjahr 2021 ende die Frist am 31.12.2025.

Bei der Lohnsteuer werde unterjährig ein Teil des Einkommens als Vorauszahlung an das Finanzamt abgeführt, erläutert die Lohnsteuerhilfe den Hintergrund. Dabei würden pauschale Annahmen getroffen, ohne die individuellen Lebensumstände des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Eine Steuererklärung lohne sich daher in den meisten Fällen, insbesondere für Beschäftigte mit zusätzlichen beruflichen Ausgaben. Aufwendungen für den Beruf, die den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro für das Jahr 2021 übersteigen, schlügen sofort zu Buche. Bereits bei einer einfachen Entfernung von 15 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werde dies erreicht. Wer weiter pendelt, habe deutlich höhere Werbungskosten. Wurde wegen Corona zu Hause im Homeoffice gearbeitet, könnten rückwirkend bis zu 600 Euro Homeoffice-Pauschale angesetzt werden. Auch Weiterbildungskosten und gekaufte Arbeitsmittel seien Posten, von denen das Finanzamt ohne Steuererklärung nichts erfährt.

Ausgaben im privaten Umfeld reduzieren laut Lohnsteuerhilfe Bayern ebenfalls das steuerpflichtige Einkommen. Für Wohnräume könnten beispielsweise Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Auch in der Mietnebenkostenabrechnung gebe es einige absetzbare Posten. Eltern profitierten zudem von Kinderbetreuungskosten und pflegende Angehörige vom Pflegepauschbetrag. Auch Krankheitskosten, ein Behinderungsgrad und Altersvorsorgebeiträge könnten die Steuerbelastung senken. Gleiches gilt der Lohnsteuerhilfe zufolge für Unterhaltszahlungen, die Kirchensteuer oder größere Spenden.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 18.11.2025