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12.04.2024

Steuerklassen III und V: Zeitplan für Abschaffung offen

Über Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V kann die Bundesregierung derzeit noch keine Angaben machen. "Die regierungsinternen Beratungen zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren dauern an", schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/10931) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/10787) und erklärt weiter: "Aussagen über die Aufnahme in ein Gesetzgebungsverfahren, das Inkrafttreten sowie mögliche finanzielle Auswirkungen können aus diesem Grund aktuell nicht gemacht werden."

Das Ehegatten-Splitting an sich werde durch das Faktorverfahren in Steuerklasse IV anstelle der Steuerklassenkombination III/V "nicht berührt", erklärt die Bundesregierung. Sie führt weiter aus: "Im Faktorverfahren wird die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt."

Deutscher Bundestag, PM vom 11.04.2024